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Studienabschluss

 

Die Ausbildung schließt mit der Diplomprüfung ab. Sie berechtigt zur Ausübung des Berufes als Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen in allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, in Horten, Heimen, Internaten, in Jugendzentren, in WGs und Beratungsstellen sowie in den Bereichen der Behindertenpädagogik, der Freizeitpädagogik, in Therapieeinrichtungen und bei sozialen Projekten.

 

Den Absolventen wird eine umfassende pädagogisch-didaktische Bildung als Voraussetzung für das sozialpädagogische Berufsfeld vermittelt. Sie haben u.a. folgende fundierte Fähigkeiten und Kompetenzen für die sozialpädagogischen Aufgabenstellung erworben:

  • Planung, Durchführung und Evaluation von person-, alters-, und aufgabenbezogener Erziehungs- und Bildungsarbeit, Maßnahmen zum interkulturellen Lernen, spezielle (gegenstandsbezogene) und allgemeine Lernhilfe und -förderung (im Sinne von Planung förderlicher Maßnahmen innerhalb der Erziehungs- und Bildungsarbeit), spezielle Stütz- und Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf und deren Integration.
  • Zusammenarbeit mit Fachkräften im heilpädagogischen Bereich (Arzt, Psychologe, Therapeut) sowie mit Vertretern anderer Einrichtungen der institutionellen Pädagogik, Beratung von Eltern und Erziehungsberechtigten, Elternarbeit, Arbeit im Team, Steuerung von Gruppenprozessen, Gesprächsführung, Beratungskompetenz und Konfliktmanagement.
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